Kratom und Rechtslage: Länder, Produktformen und offene Fragen

Die rechtliche Einordnung von Kratom ist international nicht einheitlich. Entscheidend können der konkrete Staat, die Produktform, der vorgesehene Verwendungszweck und die Einordnung als Lebensmittel, Arzneimittel oder kontrollierte Substanz sein. Eine Aussage wie „Kratom ist legal“ oder „Kratom ist verboten“ ist ohne diese Angaben meist zu grob.

Wichtiger Hinweis: Dieser Überblick ist eine redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Freigabe für Verkauf, Einfuhr oder Besitz. Vor einer konkreten Handlung sind die aktuellen amtlichen Rechtsquellen und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung maßgeblich.

Österreich

Das österreichische Suchtmittelrecht führt kontrollierte Stoffe in eigenen Verordnungen auf. Das Sozialministerium stellt die einschlägigen Rechtstexte und Erläuterungen zum Suchtmittelgesetz, zur Suchtgiftverordnung und zur Psychotropenverordnung bereit. Davon getrennt ist die lebensmittelrechtliche Beurteilung: Das LMSVG und das EU-Lebensmittelrecht enthalten eigenständige Anforderungen an Lebensmittel und deren Sicherheit. Die bloße Abwesenheit eines Pflanzennamens in einer Suchtgiftliste beantwortet daher nicht automatisch die Frage, ob ein konkretes Produkt als Lebensmittel oder Arzneimittel verkehrsfähig wäre. [1][2]

Deutschland

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte am 4. September 2025 eine Mitteilung zu gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit Kratom-Zubereitungen. Das BfR hält fest, dass die rechtliche Einordnung von Kratom-Produkten in Deutschland derzeit nicht abschließend geklärt ist und in die Zuständigkeit der Überwachungsbehörden der Länder fällt. Es nennt als mögliche rechtliche Einordnungen unter anderem nicht zugelassene Arzneimittel oder nicht zugelassene neuartige beziehungsweise nicht sichere Lebensmittel. [3]

Thailand

Thailand strich Kratom 2021 aus der Liste der Betäubungsmittel der Kategorie V. Die thailändische FDA erläutert zugleich, dass die Verarbeitung oder Verwendung als Bestandteil von Lebensmitteln, pflanzlichen Produkten, Arzneimitteln oder Kosmetika weiterhin den jeweils einschlägigen Produktgesetzen unterliegt. Der Kratom Plant Act B.E. 2565 (2022) enthält zusätzliche Regeln, unter anderem zu Import und Export sowie zum Schutz Minderjähriger. [4][5]

Indonesien

Indonesien hat eigene Handels- und Exportregelungen für Kratom. Die amtliche Rechtsdatenbank dokumentiert Änderungen der Exportpolitik, darunter Permendag Nr. 21/2024. Exportregeln sind nicht mit einer pauschalen Aussage zur Binnenvermarktung oder mit der Rechtslage im Importland gleichzusetzen. Für konkrete Lieferketten müssen die jeweils aktuellen indonesischen Vorschriften und die Regeln des Bestimmungslandes geprüft werden. [6]

Warum die Produktkategorie zählt

Ein botanisches Blatt, ein Pulver, ein Extrakt, ein Lebensmittel und ein Arzneimittel sind rechtlich nicht automatisch dasselbe. Die Kennzeichnung oder eine vom Anbieter genannte Zweckbestimmung entscheidet die Einstufung nicht allein; maßgeblich sind die tatsächlichen Eigenschaften, Aufmachung und Umstände des konkreten Produkts sowie das anwendbare Recht.

Für wissenschaftliche Risikoinformationen siehe Risiken und Datenlage. Zur Herkunft und regionalen Nutzung siehe Kratom in Indonesien.

Amtliche Quellen

  1. Österreichisches Sozialministerium: Rechtliche Informationen und Rechtstexte.
  2. Österreich: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), geltende Fassung.
  3. Deutschland: Bundesinstitut für Risikobewertung, Mitteilung vom 4. September 2025.
  4. Thailand: Thai FDA, Information about Kratom (amtliche Übersicht).
  5. Thailand: Kratom Plant Act B.E. 2565 (2022), englische Übersetzung zur Orientierung; der amtliche thailändische Originaltext ist rechtlich maßgeblich.
  6. Indonesien: amtliche Rechtsdatenbank, Permendag Nr. 21/2024.

Quellen abgerufen am 1.11.2026. Rechtslagen können sich kurzfristig ändern. Vor konkreten Import-, Export- oder Vertriebsentscheidungen ist die aktuelle Rechtslage direkt bei den zuständigen Stellen zu prüfen.